Anwalts- und Notarverein

Was macht ein Notar?

Die Aufgaben eines Notars

 

Auch bei einer Beglaubigung, also der Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift oder eines Dokuments, prüft der Notar die Personalien desjenigen, der unterschreibt, bzw. die Übereinstimmung der Abschrift mit dem vorgelegten Original und schützt dadurch den Rechtsverkehr vor Fälschungen und die Beteiligten vor Schaden.

In der Praxis ist der Notar auf vielen Feldern gefordert:


Imobilienrecht

Der Notar wird bei Kaufverträgen über Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen ebenso eingeschaltet wie bei Immobilienschenkungen, etwa im Zusammenhang mit vorgezogenen Erbschaften oder der Weitergabe eines Betriebs an die nächste Generation.
Der Notar arbeitet die erforderlichen Texte aus und beurkundet sie, betreut die Beteiligten aber auch treuhänderisch bei der Abwicklung dieser Verträge.
So besorgt er - falls erforderlich - behördliche Genehmigungen, er kümmert sich um die Löschung von Pfandrechten im Grundbuch, schützt den Käufer durch Eintragung einer Vormerkung und stellt zum Schutz des Verkäufers den Antrag auf Umschreibung des Eigentums im Grundbuch erst, wenn ihm die Zahlung des Kaufpreises nachgewiesen ist. Zur Absicherung von Krediten beurkundet er Grundschulden und Hypotheken. Schließlich ist der Notar für die freiwillige Versteigerung von Grundstücken ebenso zuständig wie für die Auseinandersetzung zwischen Alteigentümern und Grundstücksnutzern in den neuen Bundesländern.


Handels- und
Vereinsrecht

Wenn eine Einzelperson oder Gesellschaft in gr��erem Umfang kaufm�nnisch t�tig werden will, muss sie ins Handelsregister eingetragen werden. Der Notar entwirft, formuliert und veranlasst diese Anmeldung und beglaubigt die Unterschrift der Beteiligten. Dar�ber hinaus entwirft und beurkundet er Gesellschaftsvertr�ge f�r offene Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft (Personengesellschaft) sowie Gesellschaft mit beschr�nkter Haftung und Aktiengesellschaften (Kapitalgesellschaften).
Speziell bei Kapitalgesellschaften m�ssen auch �nderungen wie Sitzverlegung oder Kapitalerh�hung beurkundet und zum Handelsregister angemeldet werden, ebenso Ver�nderungen in Gesch�ftsf�hrung oder Vorstand.
Und nicht zuletzt im Vereinsrecht ergeben sich vielf�ltige Aufgaben: Sie reichen von der Beratung bei der Gr�ndung �ber die Eintragung ins Vereinsregister bis zur Hilfe bei Satzungs�nderungen.


Familienrecht

Wollen Eltern ein Kind adoptieren, setzt der Notar die erforderlichen Antr�ge ans Vormundschaftsgericht auf.
Vor oder nach einer Eheschlie�ung bespricht und beurkundet er Ehevertr�ge, mit denen etwa die G�tertrennung vereinbart, der Unterhalt geregelt oder das Sorgerecht festgeschrieben werden kann. Wem die G�tertrennung zu weit geht, der erh�lt vom Notar eine ma�geschneiderte Zugewinnvereinbarung. Und wenn die Ehe scheitern sollte, kann der Notar Vereinbarungen �ber die Auseinandersetzung von Verm�gen, Rentenanspr�che oder �ber Unterhalt beurkunden. Dabei ist er zu strikter Unparteilichkeit verpflichtet.
Stichwort Vorsorge f�r den Betreuungsfall :
Auch hier h�lt der Notar L�sungen bereit. Er entwirft und beurkundet Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverf�gungen. Diese Urkunden genie�en h�chstes Vertrauen im Rechtsverkehr.


Erbrecht

Kluge Testamentsgestaltung ist heute wichtiger denn je, auch wegen der Erbschaftsteuer. Notare haben bei ihrer Beratung aber nicht nur die steuerlichen Aspekte von Testamenten und Erbvertr�gen im Blick, sondern auch famili�re Gesichtspunkte wie etwa die Versorgung von Angeh�rigen oder das Vermeiden von Streit und Zwist innerhalb der Familie.
Ihr Rat kann daher manch folgenschwere Fehlentscheidung verhindern. Auch bei der Weitergabe eines Betriebes an einen geeigneten Nachfolger kann eine geschickte erbliche Gestaltung langwierige und teure Auseinandersetzungen vermeiden, die sonst den Fortbestand eines Unternehmens gef�hrden w�rde. Nicht zuletzt hilft der Notar, wenn es um die Erteilung eines Erbscheins oder - etwa bei �berschuldetem Nachlass - die Ausschlagung der Erbschaft geht. Er formuliert die entsprechenden Antr�ge ans Nachlassgericht und leitet sie weiter.